Recht der öffentlichen Versorgung
Die Teilnehmenden sollen Problemlagen aus dem Bereich der öffentlichen Versorgung im Hinblick auf ihre ökonomische und rechtliche Relevanz differenzieren sowie diese einschlägigen gesetzlichen Regelungen zuordnen können. Dazu sollen sie in der Auslegung und Anwendung einschlägiger Rechtsnormen bzw. in der Subsumtion konkreter Fallkonstellationen unter dieselben unterwiesen werden. Insoweit ist immer auch einschlägige Rechtsprechung heranzuziehen und ggfs. kritisch zu würdigen. Im Vordergrund steht somit, abstrakte rechtliche Regelungen auf konkrete Lebenssachverhalte anzuwenden. Andererseits gilt es, gerade im Zuge dynamischer Veränderungen im Bereich von öffentlicher Versorgung bzw. öffentlicher Infrastrukturen (z.B. infolge Liberalisierung, Privatisierung und Regulierung) einzelne gesetzliche Regelungen in punkto Zielgenauigkeit und Kohärenz kritisch zu hinterfragen und dazu etwa auch rechtspolitische Handlungs- bzw. Verbesserungsempfehlungen zu diskutieren. Den Studierenden soll ein Eindruck davon vermittelt werden, welche Fragen der Versorgungswirtschaft derzeit besonders problembehaftet bzw. praxisrelevant sind. Insgesamt erhalten sie einen soliden Überblick und zu besonders neuralgischen Aspekten vertiefende Kenntnisse zum Recht der öffentlichen Versorgung und dessen Verortung zwischen den Regelungsebenen des internationalen, des europäischen und des nationalen Rechts.
Wahlpflichtmodul im Master
Die entsprechenden Vertiefungen/ Einordnungen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.
Modul des SPB5 für Juristen
Art
Vorlesung
Veranstaltungsnummer
074 110
Rhythmus
SoSe
Ort
GD 02/236
Blockveranstaltung/en
Freitag
08:00 Uhr
–
10:00 Uhr
GD 02/236